Externer Datenschutzbeauftragter: der Partner für sicheren Datenschutz
- TÜV-geprüft und zertifiziert
- Beratung in allen Bereichen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
- Persönliche Beratung
Als Unternehmen stehen Sie vor einer immer komplexeren Aufgabe des Datenschutzes. Die ständig ändernden Gesetze und Vorschriften erfordern eine ständige ÜberwachungAnpassung Ihrer Prozesse. Doch die Umsetzung eines umfassenden Datenschutzkonzeptes kann mühsam und zeitaufwendig sein.
Sie benötigen einen zuverlässigen Partner, der Ihnen dabei hilft, den Datenschutz effektiv umzusetzen
Die Nichtbeachtung von Datenschutzvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben. Datenmissbrauch oder -verlust können nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch Ihren Ruf schädigen. Zudem drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann somit dazu beitragen, potenzielle Konflikte zwischen verschiedenen Interessen zu verhindern und sicherstellen, dass die Einhaltung der Datenschutzgesetze objektiv überwacht wird.
Die Datenschutzpakete, die wir anbieten, sind das Ergebnis unserer Erfahrungen in früheren Projekten. Sie ermöglichen es Ihnen, selbst zu bestimmen, wie weit wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen dürfen - eine effektive Möglichkeit für Sie, Ihre Verpflichtungen im Datenschutzrecht kostengünstig und praxisnah zu erfüllen!
Betrachten Sie diese Pakete als Leitfaden, auf dessen Grundlage wir gemeinsam ein maßgeschneidertes Angebot entwickeln können.
Bitte geben Sie Ihre spezifischen Anforderungen ein und erhalten Sie von unseren Datenschutzexperten eine erste Einschätzung.
Unsere Leistungen – modular & klar verständlich:
Leistungen
- Mitarbeiteranzahl
- Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten
- 1 - 49
- 50 - 99
- 50 - 99
- 100 - 149
- Datenschutz Bestandsaufnahme
- Tätigkeitsbericht
- Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportal
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeite
- Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
- Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum
- Beratungsleistungen
- Preis
- ab 349 € netto/Monat
ab 499 € netto/Monat
ab 649 € netto/Monat
ab 799 € netto/Monat
Die Frage nach den Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten ist von großer Bedeutung, da sie die Entscheidungsfindung vieler Unternehmen beeinflusst. Die Höhe dieser Kosten hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach gewähltem Modell variieren.
Bereits ab einem erschwinglichen Preis von 150 Euro pro Monat können externe Datenschutzbeauftragte engagiert werden.
Doch es sollte beachtet werden, dass diese Preise stark vom Umfang des Unternehmens sowie den individuellen Anforderungen an den Datenschutz abhängig sind. Ein kleines Startup mit begrenzten Datenmengen wird daher in der Regel weniger zahlen müssen als ein etabliertes Unternehmen mit umfassenden Verpflichtungen im Datenschutzrecht.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Auswahl eines Dienstleistungsanbieters ebenfalls Auswirkungen auf die Kosten hat. Während einige Anbieter möglicherweise höhere Gebühren verlangen, bieten andere kosteneffiziente Lösungen an – ohne dabei Kompromisse bei Qualität oder Fachkompetenz einzugehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der direkte Vergleich zwischen internem Personal und extern beauftragten Experten im Bereich des Datenschutzes. In vielen Fällen haben Studien gezeigt, dass die Beschäftigung eines internen Mitarbeiters teurer sein kann als das Outsourcing an einen spezialisierten Dienstleister.
Insgesamt lässt sich festhalten: Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle zur Bezahlung einer extern tätigen Person für Aufgaben rund um den Datenschutz. Die Kosten können stark variieren und hängen von individuellen Faktoren ab, einschließlich der Unternehmensgröße sowie spezifischer Anforderungen an den Datenschutz.
Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Dienstleistungsanbieter ist daher unerlässlich, um die bestmögliche Lösung zu finden – sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf Kosten. Eine Investition in einen externen Datenschutzbeauftragten kann sich langfristig auszahlen und sicherstellen, dass das Unternehmen datenschutzrechtlichen Standards gerecht wird.
Erstellung der Auftrags-
verarbeitungsverträge
Viele interne Datenschutzbeauftragte haben wenig Berufserfahrung im diesem Bereich und müssen unter Verwendung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ein Datenschutzmanagementsystem aufbauen, um den Anforderungen der DSGVO und der Geschäftsführung genüge zu tun.
Hier ist es sinnvoll, sich Unterstützung durch einen externen Datenschutzberater zu holen. Dieser Berater können mittels eine GAP-Analyse den aktuellen Stand des Datenschutzes im Unternehmens, bzw. der Datenschutzpraktiken ermitteln. Durch eine umfassende Datenschutzberatung kann die Position des internen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gegenüber der Geschäftsführung gestärkt werden.
Die Beratung durch einen externen Datenschutz Experten ist von großer Bedeutung, um Unternehmen dabei zu unterstützen, den komplexen Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Ein solcher Experte kann wertvolle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte des Datenschutzes berücksichtigt werden.
Zuallererst sollte ein externer Datenschutz Experte eine umfassende Analyse der bestehenden Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen durchführen.
Dabei wird er sowohl die technischen als auch organisatorischen Maßnahmen bewerten und mögliche Schwachstellen identifizieren. Auf Basis dieser Analyse kann er dann konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie der Schutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbessert werden kann.
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist mit einem hohen Aufwand und großer Verantwortung verbunden. Dort, wo der Mitarbeiter seinen Aufgaben als interner Datenschutzbeauftragter nachkommen muss, fehlt er an anderer Stelle und kann seine Kerntätigkeit nicht mehr voll ausüben.
Ein externer Datenschutzbeauftragter schneidet im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten deutlich besser ab und ist für Unternehmen die vorteilhaftere Lösung.
- Zeit- und kostenintensiver Aufwand für die Ausbildung zum internen Datenschutzbeauftragten
- Kosten nicht planbar (Zeitaufwand, Schulungen)
- Mögliche Interessenkonflikte
- Betriebsblindheit
- geringe Erfahrung
- Einsatz personeller Ressourcen
- Kündigungsschutz
- Volle Haftung nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit
- Fachliche Qualifikation durch Zertifikate bereits vorhanden
- Transparente Kosten und feste Leistungspakete
- Neutralität des externen Datenschutzbeauftragten
- Objektiver Blick auf unternehmensinterne Prozesse
- Praxiserfahrung und Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen
- Kein zusätzlicher personeller und zeitlicher Aufwand
- Kein Kündigungsschutz: Die Zusammenarbeit kann auf Wunsch innerhalb der vereinbarten Fristen beendet werden
- Haftung in der Regel auch bei leichter Fahrlässigkeis durch den externen Datenschutzbeauftragten
Ein gewichtiger Pluspunkt der Einbindung eines externen Datenschutzbeauftragten liegt zudem in der Tatsache, dass dieser oftmals für mehrere Unternehmen tätig ist und folglich seine Erfahrungen aus anderen Tätigkeitsfeldern in Ihre Unternehmensstruktur einfließen lassen kann.
Somit können seine Kenntnisse und Fertigkeiten optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden und ein individuelles Datenschutzkonzept entstehen.
Die Anforderungen an den Datenschutz haben in den letzten Jahren stark zugenommen und sind mittlerweile sehr anspruchsvoll. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen kann es daher eine Herausforderung sein, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine Lösung bieten hier externe Datenschutzbeauftragte, auf die immer mehr Unternehmen zurückgreifen.
- keine zeitliche Verzögerung
- keine Ausbildung eigener Mitarbeiter nötig
- fachkundiges Wissen durch Praxiserfahrung
- flexible Vertragslaufzeit
- rechtliches Risiko bei externem Auftragnehmer
- unternehmensrelevante Informationen immer auf dem aktuellen Stand
- Als externe Instanz sind wir in der Lage, eine unvoreingenommene Sicht auf die Datenschutzprozesse des Unternehmens zu gewährleisten und potenzielle Risiken und Schwachstellen zu identifizieren.
- Unsere externen Datenschutzbeauftragten bieten vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ihre Fachkenntnisse im Bereich des Datenschutzes an und unterstützen sie dabei, die Compliance-Anforderungen einzuhalten.
- Unser Beratungsansatz richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und ist darauf ausgerichtet, Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele zu unterstützen.
Unser externer Datenschutzbeauftragter von der Immerce Consulting GmbH agiert unabhängig und objektiv gegenüber Ihrer Geschäftsführung, Ihrem Management und Ihren Mitarbeitern mit dem entsprechenden Know How.
Sie brauchen sich keine Sorgen um Schulungen oder Fortbildungen des Datenschutzbeauftragten zu machen – wir stellen sicher, dass unsere Experten stets auf dem neuesten Stand sind und kontinuierlich zertifiziert werden.
Immerce Consulting GmbH bietet Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter eine kosteneffiziente Lösung für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien in Ihrem Unternehmen.
Durch die Zusammenarbeit mit uns als Ihren externen Experten sparen Sie nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern profitieren auch von unserem umfassenden Fachwissen und Erfahrungsschatz.
Durch unseren Einsatz als Ihr externer Datenschutzbeauftragter können sich unsere Kunden auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen sich keine Gedanken über die Umsetzung der komplexen Datenschutzvorschriften machen.
Im Kern besteht die Hauptaufgabe von internen und externen Datenschutzbeauftragten darin, sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen im Unternehmen eingehalten werden.
Neben diesem übergeordneten Ziel sind die Aufgaben der beiden Positionen jedoch unterschiedlich strukturiert. Insbesondere ein externer Datenschutzbeauftragter ist in verschiedenen Szenarien gefragt, wie beispielsweise:
- Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen
- Überprüfung und Analyse von Datenschutzverletzungen
- Schulung von Mitarbeitern zum Thema Datenschutz
- Durchführung von Risikobewertungen und -analysen
- Erstellung von Datenschutzkonzepten und -richtlinien
- Durchführen von Schwellwertanalysen und Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)
- Erstellen von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Überprüfung Ihrer Website
- Überprüfung oder Erstellung der Datenschutzerklärung
- Überprüfung der Signatur der E-Mail Adresse
Durch ihre vielfältigen Kompetenzen kann ein externer Datenschutzbeauftragter dazu beitragen, die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Unternehmen zu gewährleisten und somit das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern zu stärken.
Mit der Immerce Consulting GmbH stehen unseren Kunden erfahrene Berater mit langjähriger Expertise in den Bereichen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der IT Sicherheit nach ISO 27001 für nahezu jede Branche zur Verfügung. Standardisierte Softwarelösungen, bei denen Sie alleine gelassen werden, finden Sie bei uns nicht vor.
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen bei Ihren Anliegen immer zur Seite.
Die Immerce Consulting GmbH bietet Ihnen eine individuelle, externe Datenschutzberatung und die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Wir sind für Sie, für unsere Kunden da, um Sie möglichst unkompliziert in Ihrer Firma bei Angelegenheiten zu entlasten, die nicht Teil Ihrer täglichen Arbeit sein sollten.
Die externen Datenschutzbeauftragten der Immerce Consulting GmbH verfügen über langjährige Berufserfahrung und sind ausgewiesene Fachleute im Bereich des Datenschutzrecht sowie des IT Rechts.

Dipl. Wirtschaftsingenieur
Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Datenschutz und IT-Sicherheit mit Lösungenszur Seite.
- Datenschutzbeauftragter TÜV Nord
- Datenschutzauditor TÜV Rheinland
- IT Securiy Auditor TÜV Rheinland
- IT Grundschutz Praktiker Firebrand
- IT Risk Manager Bitkom
- Beauftragter nach HinSchG

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Steuerfachangestellte unterstützt Erika Hagspiel Frank Müns bei allen Kundenprojekten rund um Datenschutzfragen.
- Datenschutzbeauftragte TÜV Rheinland
- Hinweisgeberbeauftragte
Kleine Unternehmen neigen oft dazu zu glauben, dass sie nicht von der DSGVO betroffen sind, solange sie nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Ein solcher ist nämlich nur erforderlich, wenn das Unternehmen mindestens eine der drei Bedingungen aus Artikel 37 Absatz 1 der DSGVO erfüllt:
- Es geht hierbei um eine öffentliche Institution, abgesehen von Gerichten, welche lediglich im Rahmen ihrer juristischen Aufgaben handeln.
- Die Hauptaufgabe des Betriebs liegt in der umfassenden Verarbeitung von speziellen Informationen (gemäß Artikel 9 und 10 der Datenschutz-Grundverordnung).
- Das Hauptaugenmerk des Betriebs liegt auf dem kontinuierlichen und strukturierten Überwachen von Individuen und der Analyse ihrer Informationen.
In Deutschland ist die Benennpflicht im nichtöffentlichen Sektor durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zusätzlich zu Artikel 37 geregelt. Gemäß §39 BDSG müssen Unternehmen, in denen mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten ernennen.
In der Regel erfüllen nur wenige kleine Unternehmen diese Kriterien. Trotzdem sind auch sie verpflichtet, sich an die DSGVO zu halten. Ohne die Unterstützung eines sachkundigen Datenschutzbeauftragten kann dies zu einer Herausforderung werden, insbesondere in komplexen Situationen. Deshalb möchte ich Ihnen heute die grundlegenden Aspekte des Datenschutzes aufzeigen und Ihnen zeigen, wie Sie handeln können, wenn es einmal brenzlig wird.
Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um die Einhaltung der DSGVO sowie sämtlicher Spezialgesetze im Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie bei allen Datenschutzthemen, darunter Aufbau einer Datenschutzorganisation, Auftragsverarbeitung, Datenschutzs-Folgenabschätzungen, Datentransfers, Marketing und Werbung.
Unser Ziel ist es, eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der Prozesse in Ihrem Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu erreichen, welche auf die Zielsetzung Ihres Geschäftsmodells abgestimmt ist.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterliegt man zahlreichen Verpflichtungen. Dazu gehören vor allem die Erstellung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Prüfungder AV-Verträge, die Durchführung einer Schwellwertanalyse sowie die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung.
Bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten wird zunächst ein Überblick über alle Tätigkeiten geschaffen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dadurch ist es möglich, dass Unternehmen ihrer datenschutzrechtlichen Pflicht nachkommen können.
Die Prüfung von AV-Verträgen ist ebenfalls von großer Bedeutung für den Schutz personenbezogener Daten. Der externe Datenschutzbeauftragte überprüft hierbei, ob sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ob sie angemessen sind, um die Rechte der betroffenen Person zu schützen.

Eine weitere wichtige Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten besteht in der Durchführung einer Schwellwertanalyse. Hierbei wird untersucht, ob die personenbezogenen Daten aufgrund ihrer Art und Menge den Schwellwert überschreitet, ab dem bestimmte rechtliche Anforderungen gelten.
Schließlich muss der externe Datenschutzbeauftragte auch regelmäßig eine Datenschutzfolgeabschätzung durchführen.
Bei dieser Abschätzung werden mögliche Auswirkungen auf den Schutz personengebundener Daten analysiert und bewertet.
Dadurch ist sichergestellt, dass alle Maßnahmen zum Schutz personengebundener Daten effizient durchgeführt werden können und alle relevante Gesetze eingehalten werden.
- Er stellt sicher, dass Unternehmen ihrer datenschutzrechtlichen Pflicht nachkommen,
- prüft AV-Verträge,
- führt Schwellwertanalysen durch,
- erstellt gegebenenfalls Datenschutzfolgeabschätzungen,
- berichtet an die Geschäftsführung
Der externe DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die Maßnahmen des Auftragsverarbeiters oder des Verantwortlichen, die den personenbezogenen Datenschutz gewährleisten sollen.
Er weist Zuständigkeiten zu und sensibilisiert die Mitarbeiter für einen DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem arbeitet er mit der Aufsichtsbehörde zusammen und steht dieser als Ansprechpartner zur Verfügung.

Unsere externen Datenschutzbeauftragten besitzen umfangreiche interdisziplinäre Fähigkeiten im Bereich Datenschutz, IT Risk Management und IT-Sicherheit nach BSI IT Grundschutz und ISO 27001.
Durch kontinuierliche Schulungen und einem stetigen Austausch von Wissen innerhalb der Expertenteams sind unsere Berater stets auf dem neuesten Stand und verfügen über eine ausgeprägte Fachexpertise.
Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir dafür verantwortlich, Ihr Unternehmen bei der Einhaltung aller Datenschutzrichtlinien zu unterstützen und Sie über mögliche Risiken aufzuklären. Sobald Sie uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten ernannt haben, werden wir eine gründliche Ist-Analyse durchführen, um etwaige Risiken im Datenschutz zu identifizieren.
Basierend auf der Analyse werden wir Ihnen anschließend Handlungsempfehlungen geben, die Ihnen helfen werden, Risiken zu minimieren und die Umsetzung zu erleichtern. Darüber hinaus sind Sie durch unsere umfassende Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht in unwahrscheinlichen Fällen eines Haftungsschadens ausreichend abgesichert.
- Ihre Anfrage:Fragen Sie bei uns telefonisch oder online einen Beratungstermin an. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
- Unser Angebot für Sie:Basierend auf Ihren Anforderungen erstellen wir für Sie ein Angebot und stimmen es mit Ihnen ab.
- Vertragsabschluss:Wir lassen Ihnen einen Vertrag zukommen, in dem alle unsere Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgehalten sind. Dann beginnt unsere Zusammenarbeit.
- Datenschutz-Analyse:Wir starten damit, die bestehenden Prozesse rund um den Datenschutz zu analysieren, potenzielle Schwachstellen aufzudecken und Risiken einzuschätzen. Sie erhalten von uns einen umfassenden Bericht.
- Laufende Betreuung:Wir legen praxisnahe Maßnahmen für maximale DSGVO-Compliance fest und unterstützen Sie kontinuierlich bei der Umsetzung. Dabei behalten wir stets die Wirtschaftlichkeit und Ihre Unternehmensziele im Blick. Wir sind jederzeit Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um den Datenschutz.
Jährlicher Tätigkeitsbericht Datenschutzbeauftragter
Früher war es lediglich den datenschutzrechtlichen Überwachungsbehörden gemäß § 38 Abs. 1 S. 7 des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auferlegt, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht zu publizieren.
Im Wesentlichen enthielt der Report Informationen zu den durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen im entsprechenden Zeitraum, sowie aktuellen datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Gesetzesänderungen.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, bzw. ein externer Datenschutzbeauftragter müssen mittlerweile jährlich einen Tätigkeitsbericht erstellen. Doch dieser Bericht ist keineswegs eine lästige Pflicht, sondern ein wichtiges Instrument, um der Betriebsleitung Rechenschaft über die Aktivitätenim Datenschutz abzulegen. Außerdem kann der Bericht dazu genutzt werden, um die Geschäftsführung auf die entscheidenden datenschutzrechtlichen Themen aufmerksam zu machen.
Ein Tätigkeitsbericht ist somit ein wirksames Mittel, um für die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung zu werben und die Sensibilität der Unternehmensleitung für das Thema Datenschutz zu erhöhen. Zudem kann das Unternehmen durch den Bericht gegenüber den Aufsichtsbehörden seine Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich Datenschutz darlegen.
- Rechtssichere Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten: Wir bringen die berufliche Qualifikation und das Fachwissen mit, um die DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir schützen Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken im Bereich Datenschutz.
- Unabhängiger und neutraler Dienstleister: Mit uns als externer DSB ist gewährleistet, dass kein Interessenskonflikt besteht.
- Mehr Zeit für Ihr Unternehmen: Wir kümmern uns darum, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich alle Anforderungen erfüllt. Sie können auf aufwendige Schulungen für Ihre Mitarbeiter verzichten und sparen Zeit, Geld und Nerven.
- Ansprechpartner für Schulungen: Sie streben trotzdem auch interne Datenschutzexpertise an? In diesem Fall bieten wir Ihnen auch Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter.
- Rolle als Hinweisempfänger: Durch unsere neutrale Position eignen wir uns auch als Meldestellenbeauftragter Ihrer internen Meldestelle.
- Kompetente Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten:
Da nach Art. 37 Abs. 5 der DSGVO der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation beziehungsweise seines Fachwissens benannt wird, können Sie sich durch unseren externen DSB sicher sein, dass diese Kriterien erfüllt sind. Sie werden eine erfahrene und pflichtbewusste Fachkraft an Ihrer Seite haben, die Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken im Bereich Datenschutz schützt. - Unabhängiger und neutraler Dienstleister:
Durch unser externes Angebot ist gewährleistet, dass kein Interessenskonflikt zwischen dem DSB und den Belangen der Firmen entsteht. So stellen Sie sicher, dass eine neutrale Instanz sich der datenschutzrechtlichen Sicherheit Ihrer Organisation annimmt.
Damit eignet sich ein externer DSB auch als Hinweisempfänger eines Hinweisgebersystems.
Zudem genießt ein externer Datenschutzbeauftragter keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, was Ihnen die Sicherheit gibt, dass selbst, wenn es Komplikationen geben würde, es keine unangenehmen Konsequenzen für Sie nach sich zieht, falls Sie sich doch lieber anderweitig orientieren möchten. - Mehr Zeit für Ihr Unternehmen:
Der externe DSB sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich alle Anforderungen erfüllt. So können Sie auf aufwendige Schulungen für Ihre Mitarbeiter verzichten und sparen Zeit, Geld und Nerven.
Sie streben trotzdem auch interne Datenschutzexpertise an? In diesem Fall bieten wir Ihnen auch datenschutzrechtliche Schulungen und Beratung für Ihre Mitarbeiter.
Die Vorgaben, wer wann einen Datenschutzbeauftragten benötigt, richten sich nach Art. 37 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und spezifischer nach dem nationalen deutschen Bundesgesetz BDSG, in § 38 Abs. 1.
Demnach sind Sie immer dazu verpflichtet, wenn
- in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogener Daten beschäftigt sind
- oder wenn in Ihrem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegenpersonenbezogener Daten beschäftigt sind
- oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden
- wenn die automatisierte Verarbeitung am Computer einer (anonymisierten) Übermittlung dient
Sobald Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Im Klartext sind Sie immer dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu haben, wenn Sie regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und wenden Sie sich an uns.
Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten der Immerce Consulting GmbH wird Ihnen garantiert, dass Sie alle Datenschutzrechte innerhalb Ihrer Organisation einhalten.
Der interne Datenschutzbeauftragte bietet zahlreiche Vor- und Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt. Einer der größten Vorteile liegt darin, dass er das Unternehmen in- und auswendig kennt. Er ist mit den internen Kommunikationsstrukturen sowie den Verflechtungen des Unternehmens bestens vertraut. Dadurch kann er effektiv agieren und die datenschutzrechtlichen Anforderungen optimal umsetzen.
Ein weiterer Pluspunkt eines internen DSB sind die Kostenersparnisse. Im Gegensatz zur Bestellung eines externen Dienstleisters muss kein neuer Mitarbeiter eingestellt werden. Diese Einsparungen können sich gerade für kleinere Unternehmen als besonders attraktiv erweisen.
Allerdings sollte man nicht außer Acht lassen, dass der interne Datenschutzbeauftragte nun zusätzliche Aufgaben hat, was einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet. Es bedarf einer klaren Abgrenzung seiner Aufgabenbereiche von anderen Tätigkeiten im Unternehmen, damit er seine Rolle als Datenschutzexperte wirksam wahrnehmen kann.
Zudem besteht bei der Bestellung eines internen DSB möglicherweise ein Interessenkonflikt zwischen seinen Pflichten gegenüber dem Unternehmen und dem Schutz personenbezogener Daten. Hierbei könnte es schwierig sein, eine objektive Betrachtungsweise sicherzustellen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass ein interner Datenschutzbeauftragter sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die genaue Bewertung hängt jedoch von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab.
Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist daher unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Damit kommen wir direkt zu den Nachteilen eines internen Datenschutzbeauftragten. Die Kosten und auch die Aufgaben können schnell unüberschaubar werden. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig und womöglich kann der interne Datenschutzbeauftragte seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr wie gewohnt nachgehen.
Probleme bereiten wird meist die Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter. Für die Bestellung eines interner Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter, gilt es Voraussetzungen nach Art. 37 DSGVO zu erfüllen.
Da kann es schon schwierig werden, einen Mitarbeiter mit dem nötigen Fachwissen und der geeigneten beruflichen Qualifikation zu finden. Oft sind dann Schulungen und Weiterbildungen nötig. Das Wissen muss dann auch stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, um den Anforderungen aus dem Datenschutz gerecht zuwerden. Als letzten Nachteil kann man den Kündigungsschutzes des internen Datenschützers sehen. Hier sind einige Besonderheiten zu beachten.
Ein entscheidender Vorteil bei der Wahl eines externen DSB als Datenschutz Experte liegt darin, dass dieser über qualifizierte Kenntnisse verfügt und stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes ist, sowie ausreichend Berufserfahrung mitbringt.
Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sorgt er dafür, dass Ihr Unternehmen den geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
Darüber hinaus besitzt ein externer Datenschutzbeauftragter das Wissen darüber, wie der Datenschutz innerhalb Ihres Unternehmens optimal umgesetzt werden kann. Er kennt die besten Praktiken sowie mögliche Fallstricke und weiß genau um die Bedeutung einer transparenten Datenverarbeitung.
Die Qualifikation des externen DSB ermöglicht es ihm auch, schnell auf Anfragen von Mitarbeitern oder betroffenen Personen schneller zu reagieren. Da er bereits über entsprechende Vorlagen verfügt und mit den gängigen Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bestens vertraut ist, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Mitarbeiter kompetent beraten werden.
Zudem kommt es oft vor - nicht zuletzt in Bezug auf Mitbestimmungsrechte -, dass ein externer Datenschutzbeauftragter vom Betriebsrat eher akzeptiert wird als ein interner Datenschutzbeauftragter. Der unabhängige Status gibt dem Ganzen eine zusätzliche Glaubwürdigkeit.
Nicht zuletzt hat ein erfahrener externer Datenschutzbeauftragter einen guten Überblick darüber, wo man im Unternehmen beginnen sollte und kann potentielle Schwachstellen rasch identifizieren.
Dies spart Zeit-und Ressourcen für Ihr Unternehmen und ermöglicht eine effiziente Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt also zahlreiche Vorteile mit sich, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, den Schutz personenbezogener Daten optimal zu gewährleisten. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen wird er zum vertrauensvollen Partner in allen Fragen des Datenschutzes.
Es gibt natürlich auch Nachteile bei der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Einer der größten Nachteile besteht darin, dass er oft außen vor gelassen wird oder zu spät in die internen Prozesse einbezogen wird. Dies kann dazu führen, dass wichtige Informationenund Entscheidungen ohne seine Expertise getroffen werden.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, ist es wichtig, den DSB frühzeitig in alle relevanten Abläufe einzubinden.
